Kosten beim Hausverkauf

Bei den aktuellen Immobilienpreisen machen sich viele Hauseigentümer Gedanken, ob es sich lohnt die Liegenschaft zu verkaufen. Welche Kosten beim Hausverkauf entstehen sind Fragen, mit denen wir immer wieder konfrontiert werden und auf die wir in diesem Artikel eingehen möchten.

 

Grundstückgewinnsteuer

 

Bei der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich um eine Spezialeinkommenssteuer, da sie sich lediglich auf einen Teil des steuerbaren Einkommens bezieht, nämlich denjenigen Teil, der durch die Veräusserung einer Liegenschaft anfällt. Die Bundesgesetzgebung sieht selbst keine Steuer auf Gewinne aus Grundstücken vor, legt jedoch fest, dass die Kantone sich um diese Steuer zu kümmern haben, inwiefern der Kanton selbst oder aber die Gemeinden die Steuer erheben sollen, ist ausdrücklich den Kantonen freigestellt.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Grundstückgewinnsteuer sich auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis berechnet. Dabei können die wertvermehrenden Investitionen sowie alle Kosten in Zusammenhang mit dem Verkauf abziehen. Dies beinhaltet also Inserate, Maklergebühren, Grundbuchgebühren etc.

 

Wichtig ist also, dass Sie die wertvermehrenden Investitionen sowie die Kosten in Zusammenhang mit dem Liegenschaftsverkauf gut dokumentieren.

 

Es gibt zwei verschiedene Systeme wie die Kantone Grundstückgewinnsteuern erheben, nämlich das monistische und das dualistische System. Vereinfacht gesagt, werden in Kantonen mit dem monistischen System alle Grundstückgewinne gleich besteuert. Es wird nicht unterschieden, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, die eine Liegenschaft veräussert. Das monistische System wird in den Kantonen Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Land und Tessin angewendet. Beim dualistischen System gelten andere Regeln für juristische Personen. Die detaillierte Ausführung würde jedoch den Rahmen dieses Beitrags übersteigen. Sofern Sie privat eine Liegenschaft veräussern, spielt dies auch keine grosse Rolle, sobald Sie jedoch als Unternehmen eine Liegenschaft verkaufen, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass es in gewissen Kantonen auch das dualistische System gibt.

 

Vermittlerhonorar

 

Beim Verkauf einer Liegenschaft lohnt es sich aus diversen Gründen einen professionellen Vermittler anzustellen. Diese fangen bei der korrekten Bewertung der Liegenschaft an und führen durch diverse Stolpersteine während des Verkaufsprozesses. Gerne führen wir dies im Gespräch aus oder werden allenfalls zu gegebener Zeit einen entsprechenden Artikel aufschalten, für diesen Artikel würde es jedoch den Rahmen zu weit legen. Die BECK Real Estate ist kein klassischer Makler, sondern auf die diskrete Vermarktung von Liegenschaften spezialisiert. Wichtig ist unseres Erachtens aber, dass Sie darauf achten, dass der Dienstleister den Sie wählen eine fundierte Bewertung der Liegenschaft erstellt und Sie nicht mit überhöhten fiktiven Liegenschaftswerten lockt. Die Honorarmodelle von Vermittlern sind sehr unterschiedlich. Es lohnt sich abzuklären, wie hoch die Honorarsätze sind, die Steuerbehörden – Kanton oder Gemeinde je nach Modell – bei der Grundstückgewinnsteuer als Abzug erlauben. Die BECK Real Estate GmbH passt das Honorarmodell individuell der Liegenschaft sowie der kantonalen Begebenheit an.

 

Handänderungssteuer

 

Die Handänderungssteuer ist eine sogenannte Rechtsverkehrssteuer. Sie besteuert den Akt der Grundstückübertragung an sich. Da es sich um eine kantonale Steuer handelt, hat auch jeder Kanton seine eigenen Vorschriften. Im Kanton Luzern beträgt die Handänderungssteuer 1,5% des Handänderungswerts, wobei der Erwerber steuerpflichtig ist. Im Kanton Luzern entstehen also dem Verkäufer keine Kosten. Im Kanton Zug gibt es keine eigentlichen Handänderungssteuer, die Kosten werden mit der Grundbuchgebühr erhoben. Wer jeweils welche Kosten zu tragen hat, wird auch im Kaufvertrag festgelegt. Dabei ist es durchaus auch möglich, dass man sich bei der Aufteilung der Kosten auf eine eigene Lösung vertraglich einigt. Grundsätzlich gilt es das jeweilige Steuergesetz zu konsultieren.

 

Notariatskosten

 

Die Notare beurkunden den Kaufvertrag und organisieren den Eintrag ins Grundbuch. In der Schweiz gibt es – wie bei fast allem – auch in der Frage wer einen Verkaufsvertrag beurkundet kantonal unterschiedliche Regeln. Im Kanton Zug gilt das Amtsnotariat bei Grundstücksgeschäften, das heisst, dass die Urkundsperson der Gemeinde die Beurkundung vornimmt. Im Kanton Luzern oder z.B. im Kanton Obwalden ist dafür ein privater Notar zuständig. Die Kosten können durch Konsultation des 4. Teils des Gesetzes über die öffentlichen Beurkundungen (Beurkundungsgesetz, BeurkG) nachvollzogen werden.

 

Grundbuchgebühren

 

Inwiefern Grundbuchgebühren erhoben werden und wie hoch diese sind ist sehr individuell. Das dafür zuständige Grundbuchamt kann eine entsprechende Auskunft erteilen.

 

Wie vorgehen bei einem Liegenschaftsverkauf, um die Kosten zu ermitteln

 

Die BECK Real Estate klärt bei einem Verkaufsauftrag für eine Liegenschaft die möglichen Kosten gleich nach der Bewertung der Liegenschaft auf den individuellen Fall bezogen ab, um unseren Kunden die möglichen Kosten transparent aufzuzeigen

Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern - Kanton Luzern

SRL Nr. 255 - Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern

 

Schlüsselbegriffe dieses Artikels:

Kosten beim Hausverkauf, Grundstückgewinnsteuer, Vermittlerhonorar, Maklergebühr, Verkaufsprozess, diskrete Vermarktung, Handänderungssteuer, Notar, Grundbuch, Kanton Luzern, Kanton Zug, Kanton Obwalden, Kanton Nidwalden, Beck Sursee